18 Jan 2017

Wieder neue Unterhaltssätze ab Januar 2017

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Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2017 die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder erhöht.

Somit gilt ein Mindestunterhalt für Kinder unter 6 Jahren von 342,00 €, für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren von 393,00 € und für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren in Höhe von 460,00 €. Volljährige Kinder (ab 18 Jahre) erhalten 527,00 € mindestens.

Beispiel:

Mindestunterhalt für ein dreijähriges Kind: 342,00 € abzüglich 96,00 € hälftiges staatliches Kindgeld = 242,00 € Zahlbetrag durch den Unterhaltspflichtigen.

Die Tabellenbeträge sind je nach Einkommen nach oben gestaffelt. Wenn der Unterhaltspflichtige mehr als 5.101,00 € verdient, werden die Unterhaltsbeträge nach den Umständen des Einzelfalls berechnet.

Zu beachten ist, dass das hälftige staatliche Kindergeld von den oben genannten Beträgen abzuziehen ist. Außerdem gelten die Tabellenwerte (wie bisher) für den Fall, dass der Unterhaltspflichtige gegenüber zwei Personen zahlungspflichtig ist.

Auch beim Unterhaltsvorschuss ergeben sich Änderungen. Selbiger wurde bislang nur für insgesamt 72 Kalendermonate gezahlt und auch nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes. Nunmehr sollen diese Beschränkungen wegfallen. Es bleibt abzuwarten, wie reibungslos der Gesetzgeber dies in die Praxis umsetzt.

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